
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Ich bin seit dem Jahr 2008 als Rechtsanwalt tätig. In dieser Zeit habe ich Hunderte verkehrsrechtlicher Fälle bearbeitet. Zeitweise war ich für eine deutschlandweite Rechtsanwaltskanzlei tätig, deren Mandantschaft hauptsächlich aus Versicherern bestand. Hiernach habe ich mich bewusst dafür entschieden, den Anwaltsberuf als Einzelkämpfer auszuüben und mich auf das Verkehrsrecht zu konzentrieren.
Meine Tätigkeit als Einzelkämpfer-Anwalt bietet nachfolgende Vorteile:
- Spezialisierung auf Teilbereiche des Verkehrsrecht.
- Die Anzahl der Mandate kann besser auf die bestehenden Kapazitäten ausgerichtet. Hierdurch kann mehr Zeit in die einzelnen Mandate investiert werden.
- Der Kontakt zwischen Anwalt und Mandant ist persönlich und unmittelbar, was eine vertrauensvolle Zusammenarbeit fördert.
Die vorgenannten Umstände führen jedoch zu nachfolgenden Folgen:
- Monatlich kann nur eine beschränkte Anzahl neuer Mandate angenommen werden. Dies kann bei Ausschöpfung der Kapazitäten die Ablehnung von Mandatsanfragen notwendig machen.
- Mandate in denen bereits eine anwaltliche Vertretung beseht, werden grundsätzlich nicht angenommen.
- Mandate mit bestehender Rechtsschutzversicherung werden bevorzugt angenommen, da in diesen Fällen die prozessualen Möglichkeiten - und die Auseinandersetzung mit dem Gegner - nicht durch finanzielle Aspekte beschränkt werden.

Meine Leistungen im Verkehrsrecht
Fachliche Expertise, engagierte Unterstützung und individuelle Lösungen sind die Grundlagen meiner Arbeit im Verkehrsrecht.
Nachfolgend sind meine Tätigkeitsbreiche aufgeführt:

Verkehrszivilrecht
Ihr Fahrzeug wurde durch einen fremdverschuldeten Verkehrsunfall beschädigt?
Ich übernehme gerne Ihre vorgerichtliche Vertretung. Ich werde Ihre Schadenersatzansprüche beim Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers anmelden und beziffern.
Eine frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts ist wichtig, da Fehler im diesem Stadium nachträglich oftmals nicht mehr korrigiert werden können.

Bußgeld-/Führerscheinsachen
Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurde gegen Sie ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet (z.B. wegen Geschwindigkeitsverstoß oder Rotlichtverstoß)?
Gerne übernehme ich Ihre Verteidigung gegenüber der Bußgeldbehörde oder dem Gericht.
Ich unterstütze Sie bei einem drohenden Fahrverbot oder einem Führerscheinentzug.

Verkehrsstrafrecht
Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurde gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet (z.B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Drogen- oder Alkoholfahren, fahrlässige Körperverletzung)?
Im Einzelfall übernehme ich auch Fälle aus diesem Bereich. Eine Mandatsannahme hängt jedoch vom konkreten Mandatsgegenstand ab. Sie erhalten jedoch im Hinblick auf eine Mandatsannahme eine schnelle Entscheidung.

Prozessvertretung
Ich kümmere mich um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Ihrer Rechte vor Gericht. Insbesondere im Gerichtsbezirk des OLG Düsseldorf und Teilen des OLG Hamm.
Kontakt
Telefon: 0155 66 09 7000 (Bitte stimmen Sie Telefontermine im Vorfeld per E-Mail ab)
E-Mail: anwalt@rustemi.de
Adresse: Niermannsweg 11-15, 40699 Erkrath, NRW, Deutschland
Erreichbarkeit: Mo.-Do.: 9:00 - 17:00 und Fr. 8:30 - 14:00 (Bürotermine nach Vereinbarung).