1. Verkehrsrecht
a. Verkehrsstrafrecht / Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
In diesem Bereich übernehme ich gerne Ihre Vertretung/Verteidigung gegenüber Behörden (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Bußgeldstelle) und Gerichten.
Oftmals geht es um die Straftat "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB" (Unfallflucht / Fahrerflucht). In diesem Zusammenhang verweise ich auf das Urteil des Amtsgerichts Ratingen vom 15.12.2016 - Az.: 20 Cs 135/16. Hier konnte ein Freispruch für den Mandanten erzielt werden (Stichworte: Unfall ohne Kollision, Bagatellgrenze, Vorsätzliches Entfernen, Wartepflicht 250 Meter von der Unfallstelle entfernt).
Daneben geht es um weitere Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (Sachbeschädigung, Körperverletzung) und die nachfolgenden Bereiche der Straßenverkehrsordnung (Vorfahrt, Überholen, Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Einfahren/Abfahren, Verkehrszeichen und Geschwindigkeit).
Unter Umständen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Vertretung durch einen Anwalt. Dieser Punkt sollte frühzeitig durch eine Deckungsanfrage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer geklärt werden.
b. Verkehrszivilrecht / Verkehrsunfallrecht
Im Verkehrszivilrecht geht es um Unfallschäden (Sachschäden und Personenschäden) die im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall stehen.
Ich übernehme für Sie gerne die Anspruchsanmeldung beim Unfallverursacher - beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherer - und setzte Ihren Unfallschaden nötigenfalls auch klageweise beim Gericht durch.
Im Verkehrszivilrecht sind die Chancen groß, dass der Unfallverursacher auch die Kosten Ihres Anwaltes übernehmen muss. Insoweit erhalten Sie von mir gerne eine kostenlose Ersteinschätzung.
Bezüglich des Haftungsgrundes spielt das Beweisrecht und die Beweislast eine erhebliche Rolle. Im Verkehrsrecht kann insoweit den Anscheinsbeweisgrundsätze entscheidende Bedeutung zukommen (Auffahrunfall, Spurwechsel, Überholen, Vorfahrt- und Vorrangmissachtung, Wenden, Ein- und Aussteigen, Linksabbieger, etc.).