2. Kaufrecht und Werkvertragsrecht
a. Kaufrecht
Die gesetzlichen Regelungen zum Kaufvertrag / Kaufrecht finden sich in § 433 BGB bis 453 BGB. Hierbei haben die nachfolgenden Gesetze eine große Bedeutung für die Praxis, sobald Probleme zwischen Käufer und Verkäufer auftreten.
§ 433 BGB |
Abs. 1 Diese Norm regelt die Pflicht des Verkäufers zur sach- und rechtsfehlerfreien Eigentumsverschaffung an der Kaufsache. Abs. 2 Hier wird die Käuferpflicht geregelt, wonach dieser zur Bezahlung und Abnahme der Kaufsache verpflichtet ist. |
§ 434 BGB § 435 BGB |
In diesem Paragraphen wird erklärt, was einen Sach- oder Rechtsmangel darstellt. |
§ 437 BGB |
Weist die Kaufsache einen Mangel auf, so stehen dem Käufer nachfolgende Rechte zu: Nr. 1 Nacherfüllung Nr. 2 Rücktritt vom Kaufvertrag- Minderung des Kaufpreises Nr. 3 Schadenersatz - Aufwendungsersatz |
§ 438 BGB |
Regelung zur Verjährung von Mängelansprüchen |
§ 443 BGB |
Garantie bezüglich der Beschaffenheit des Kaufgegenstandes |
§ 444 BGB |
Kein Ausschluss oder Beschränkung der Käuferrechte bei Arglist oder Garantie |
§ 447 BGB |
Gefahrübergang bei Versendungskauf |
Die vorgenannten Vorschriften sind auf alle Kausachen anwendbar - gemäß § 90 BGB sind Sachen körperliche Gegenstände-, z.b. Möbel, Immobilien, Fahrzeuge (Beim Autokauf spielt die Abgrenzung zwischen Mangel und Verschleiß eine wichtige Rolle. Oftmals geht es auch um die Laufleistung des Fahrzeugs und Tachomanipulationen, oder die Unfallfreiheit). Tiere gelten gemäß § 90a BGB nicht als Sachen, jedoch findet das Kaufrecht entsprechende Anwendung.
b. Werkvertragsrecht
Die gesetzlichen Regelungen zum Werkvertrag / Werkvertragsrecht finden sich in § 631 BGB bis 650 BGB. Zwischen dem Werkvertragsrecht und dem Kaufrecht gelten weitreichende Übereinstimmungen, es gibt jedoch einige wichtige unterschiede.
§ 631 BGB |
Abs. 1 Diese Norm regelt die Pflicht Werkunternehmers zur Herstellung des Werks und die Pflicht des Bestellers zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung. Abs. 2 Werkleistung kann die (Nr. 1) Herstellung ( z.B. Verfliesung eines Bades, Eindeckung eines Daches) oder (Nr. 2)Veränderung einer Sache (z.B. Reparatur eines Motors) sein, oder der Herbeiführung eines (Nr. 3) Erfolgs durch Arbeit oder Dienstleistung (z.B. Erstellung einer Homepage oder eines Tattoo). |
§ 632 BGB |
Regelung hinsichtlich der Vergütung für die Werkleistung |
§ 632a BGB |
Recht des Werkunternehmers auf Abschlagszahlungen durch den Besteller |
§ 633 BGB |
Der Werkunternehmern hat das Werk frei von Sach- oder Sachmängeln zu verschaffen. Er muss das Werk sach- und fachgerecht (lege Artis) herstellen. (Hierzu gehört die Beachtung branchenüblicher Standards - sowie die Verwendung geprüfter und zugelassener Materialien) |
§ 634 BGB |
Soweit das Werk mangelhaft ist, stehen dem Besteller nachfolgende Rechte zu: Nr. 1 Nacherfüllung Nr. 2 Selbstvornahme (dieses stellt einen Unterschied zum Kaufrecht dar) Nr. 3 Rücktritt - Minderung Nr. 4 Schadenersatz - Aufwendungsersatz |
§ 634a BGB |
Verjährung: Regelmäßig zwei Jahre ab Abnahme. Bei Bauwerken und Planungs-/ Überwachungsabreiten gilt eine fünfjährige Verjährungsfrist. |
§ 635 BGB |
Wahlrecht des Werkunternehmers bezüglich der Art der Nacherfüllung |
§ 640 BGB |
Abnahme des Werks |
§ 641 BGB |
Fälligkeit der Vergütung |
§ 644 BGB |
Gefahrtragung wegen zufälligem Untergang oder zufälliger Verschlechterung. |
§ 649 BGB |
Kostenanschlag |
c. Anwaltskosten / Prozesskosten (Rechtsschutzversicherung)
Soweit Sie privater Käufer/Verkäufer eines Fahrzeugs sind, besteht die Chance einer Kostenübernahme durch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung - und das bereits für die vorgerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt.
Gleiches gilt wenn Sie ihr Fahrzeug zur Reparatur in eine Werkstatt gebracht haben und es in diesem Zusammenhang zu Problemen gekommen ist.
Eine einstandspflichtige Rechtsschutzversicherung kann für ihre Rechtsdurchsetzung entscheidende Bedeutung haben, weil in diesem Bereich die Notwendigkeit eines Sachverständigengutachten wahrscheinlich ist und hierfür leicht mehrere Tausend Euro anfallen können.
Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung prüfe ich gerne die Einstandspflicht Ihres Rechtsschutzversicherers.
Auch bei übrigen Kaufverträgen/Werkverträgen lohnt es frühzeitig den Deckungsschutz durch eine Rechtsschutz zu überprüfen.